Anstellung oder Honorar in der Pension: Was passt zu Ihnen?

Zwei Aufsteller mit den Aufschriften Anstellung und Honorar und ihren jeweiligen Merkmalen (KI-generiert)KI

Von der Redaktion · Veröffentlicht am 15. Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert am 15. Oktober 2026

Auf einen Blick

Anstellung bedeutet Bruttogehalt, Sozialversicherung über die Arbeitgeber:in und planbare Dienste. Honorar bedeutet Stundensatz, Selbständigkeit, Beiträge nach dem FSVG und mehr Eigenverantwortung. Die Aktivpension steht beiden Formen offen.

Die Unterschiede im Überblick

MerkmalAnstellungHonorar
VergütungBruttogehalt pro MonatStundensatz
AktivpensionJa, Beitragsentfall und bis zu 1.250 € pro Monat steuerfreiJa, auf den Gewinn
SozialversicherungÜber die Arbeitgeber:inEigene Verantwortung (SVS, FSVG)
HaftpflichtIn der Regel über die Arbeitgeber:inEigene Berufshaftpflicht nötig
Weisungen und DienstplanEingegliedertFreier, aber nicht beliebig

Achtung bei der Abgrenzung

Ob jemand selbständig oder echter Dienstnehmer ist, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen, nicht nach der Vertragsbezeichnung. Wer fest in Abläufe, Dienstpläne und Weisungen einer Krankenanstalt eingebunden ist, kann als Dienstnehmer:in gelten. Das hat Folgen für Lohnabgaben und Sozialversicherung. Klären Sie das im Zweifel vorab mit dem Sozialversicherungsträger. Das ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung.

Wann welche Form sinnvoll ist

  • Anstellung passt, wenn Sie regelmäßig im Team mitarbeiten und planbare Tage wünschen.
  • Honorar passt bei Vertretung, Konsiliardienst oder einzelnen Diensten, die Sie flexibel annehmen.

Auf arzt-aktiv.at entscheiden Einrichtungen, ob sie Anstellung, Honorar oder beides anbieten. Das Entgelt ist Pflichtangabe der Anzeige.

Häufige Fragen

Kann ich beides kombinieren?

Ja, grundsätzlich. Dann gelten für jede Tätigkeit ihre eigenen Regeln. Der Rechner zeigt Anstellung und Honorar getrennt, die steuerliche Gesamtwirkung klären Sie am besten mit einer Steuerberatung.

Wer sorgt bei Honorar für die Krankenversicherung?

Sie selbst, im Regelfall über die SVS. Bei einer Anstellung meldet die Arbeitgeberseite Sie an. Als Pensionist:in sind Sie ohnehin krankenversichert.

Quellen

Dieser Beitrag gibt Orientierung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 15. Oktober 2026.

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