Wer in der Pension weiterhin ärztlich tätig ist, braucht die Eintragung in die Ärzteliste und bei freiberuflicher Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Altersversorgung der Ärztekammer ist ein eigenes System neben der gesetzlichen Pension.
Eintragung in die Ärzteliste
Die ärztliche Tätigkeit setzt die Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer voraus. Prüfen Sie vor dem Wiedereinstieg, ob Ihre Eintragung aufrecht ist und welche Angaben die zuständige Landesärztekammer verlangt.
Berufshaftpflicht
Freiberuflich tätige Ärzt:innen benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Bei einer Anstellung ist sie in der Regel über die Dienstgeber:in abgedeckt. Klären Sie das vor dem Start schriftlich.
Wohlfahrtsfonds und Altersversorgung
Die Landesärztekammern führen Wohlfahrtsfonds mit eigenen Beiträgen und Leistungen. Ob und wie sich eine Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersversorgung auswirkt, regelt der jeweilige Fonds. Fragen Sie bei Ihrer Landesärztekammer nach, bevor Sie beginnen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Angestellte:r eine eigene Haftpflicht?
In der Regel nicht, wenn die Dienstgeber:in versichert. Lassen Sie sich die Deckung bestätigen.
Dieser Beitrag gibt Orientierung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 15. Oktober 2026.
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