Aktivpension-Rechner für Ärzt:innen in Pension
Ab 2027 entfällt nach dem Regelpensionsalter der Pensionsversicherungsbeitrag, und bis zu 1.250 € im Monat bleiben steuerfrei. Berechnen Sie, was Ihnen bleibt.
Aktivpension in Kürze
Ab 1. Jänner 2027 entfällt nach dem Regelpensionsalter der Pensionsversicherungsbeitrag, und ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 € im Monat bleibt steuerfrei. Das gilt für Angestellte und Selbständige.
Ohne Konto nutzbar
Sie können den Aktivpension-Rechner mit Ihren individuellen Daten ausfüllen und nutzen. Mit einem kostenlosen Konto können Sie eine der ausgeschriebenen Stellen wählen und sehen die Nettoberechnung für diese Stelle.
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Häufige Fragen zum Aktivpension-Rechner
Was ist die Aktivpension?
Ab 1. Jänner 2027 entfällt für Personen ab dem Regelpensionsalter, die weiterarbeiten, der Pensionsversicherungsbeitrag. Dazu kommt ein Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 € im Monat (§ 105a EStG). Das Gesetzespaket „Arbeiten im Alter“ wurde am 23. September 2026 im Nationalrat beschlossen. Mehr dazu im Blogbeitrag Aktivpension für Ärzt:innen.
Ab wann gilt das Regelpensionsalter?
Für Männer liegt es bei 65 Jahren. Bei Frauen steigt es stufenweise von 60 auf 65 Jahre, je nach Geburtsjahr. Der Rechner ermittelt den Zeitpunkt aus Geburtsmonat und Geschlecht. Die Altersversorgung der Ärztekammer (Wohlfahrtsfonds) hat eigene Regeln und ist davon unabhängig.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Der Rechner rechnet in Ihrem Browser. Die Eingaben verlassen Ihr Gerät nicht. Damit sie beim nächsten Besuch noch vorhanden sind, merkt sich der Browser sie lokal. Das lässt sich in den Browser-Einstellungen löschen.
Gilt die Aktivpension auch für Honorarärzt:innen?
Ja, nach dem Gesetzespaket auch für Selbständige. Beim Honorar rechnet der Rechner mit dem Gewinn nach Betriebsausgaben, Gewinnfreibetrag und den Beiträgen nach dem FSVG. Die Details sind in der Praxis noch offen. Lassen Sie Ihren Fall steuerlich prüfen.
Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner bildet das Steuerjahr 2027 vereinfacht ab und ersetzt keinen Steuerbescheid. Was berücksichtigt ist und was nicht, steht unter „Annahmen und Grenzen dieser Rechnung“ im Rechner. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.